Rechtsprechung
   LAG Köln, 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11203
LAG Köln, 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08 (https://dejure.org/2008,11203)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08 (https://dejure.org/2008,11203)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 5 TaBV 45/08 (https://dejure.org/2008,11203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schulung von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schulung von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 107 Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 107 Abs. 1 S. 3
    Anspruch auf Schulung von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 491/97

    Schulungsteilnahme eines Wirtschaftsausschußmitglieds

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08
    In seiner Entscheidung vom 11.11.1998 (- 7 AZR 491/97, NZA 1999, Seite 1119 - ) hat das Bundesarbeitsgericht bekräftigt, daran festzuhalten, dass § 37 Abs. 6 BetrVG jedenfalls in aller Regel auf Wirtschaftsausschussmitglieder, die nicht Betriebsratsmitglieder sind, nicht anwendbar ist.

    Davon geht auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.11.1998 (- 7 AZR 491/97 -, NZA 1999, unter II. der Gründe) aus, denn es hält einen Schulungsanspruch dann für denkbar, wenn ein Wirtschaftsausschussmitglied gleichzeitig Ersatzmitglied des Betriebsrats ist und in dieser Funktion in wesentlichem Umfang als Betriebsratsmitglied tätig werden wird.

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08
    Das bedeutet zugleich, dass nicht sämtliche Betriebsratsmitglieder in allen Fragen denselben Kenntnisstand haben müssen (siehe Wlotzke/Preis, BetrVG, 3. Auflage, § 37 BetrVG, Randziffer 47; BAG Urteil vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 -, NZA 1995, Seite 1036).
  • LAG Hamm, 22.06.2007 - 10 TaBV 25/07

    Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Schulung für

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08
    Es kommt hinzu, dass die streitgegenständliche Schulung ausweislich des Schulungsinhalts in ihrem Schwerpunkt nicht als Grundlagenschulung angesehen werden kann, so dass hier nicht zu entscheiden steht, ob alle den Wirtschaftsausschuss entsandten Betriebsratsmitglieder Anspruch auf eine Grundlagenschulung gehabt hätten (siehe dazu LAG Hamm Beschluss vom 22.06.2007 - 10 TaBV 25/07 -).
  • LAG Hamm, 13.10.1999 - 3 TaBV 44/99

    Betriebsrat: Kosten der Schulung von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08
    Im Hinblick auf Abwesenheitszeiten und Vertretungsnotwendigkeiten wird man auch die Schulung eines zweiten Betriebsratsmitglieds, das zugleich Wirtschaftsausschussmitglied ist, ebenfalls für erforderlich ansehen können (ebenso LAG Hamm Beschluss vom 13.10.1999 - 3 TaBV 44/99 -, NZA - RR 2000, Seite 641).
  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

    § 107 Abs. 1 Satz 3 BetrVG schließt einen Schulungsanspruch für Wirtschaftsausschussmitglieder, die zugleich Betriebsratsmitglieder sind, nicht grundsätzlich aus (LAG Düsseldorf 19.11.1976 - 9 Sa 1282/76 - DB 1977, 2004; LAG Berlin 13.11.1990 - 3 TaBV 3/90 - AiB 1993, 180; LAG Hamm 08.08.1996 - 3 Sa 2016/95 - AiB 1997, 346 = BB 1997, 206; LAG Hamm 10.06.2005 - ArbRB 2005, 289; LAG Köln 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08 - Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 180 und § 107 Rn. 10; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rn. 123 und DKK/Däubler, a.a.O., § 107 Rn. 14; GK/Weber, BetrVG, a.a.O., § 37 Rn. 169; GK/Oetker, BetrVG, a.a.O., § 107 Rn. 44 m.w.N.).

    Nicht alle Betriebsratsmitglieder müssen in allen Fragen denselben Kenntnisstand haben (BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; LAG Köln 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08 - WPK/Kreft, a.a.O., § 37 Nr. 47; GK/Weber, a.a.O., § 37 Rn. 176 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht